Allgemeine Geschäftsbedingungen Gasvehikel
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer geregelt und näher ausgestaltet. Durch eine Bestellung bei Gasvehikel erklären Sie sich ausdrücklich mit der Anwendbarkeit und Geltung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden sowie damit, dass Ihnen vor Abgabe Ihrer Bestellung diese Geschäftsbedingungen bekannt waren, bzw. Ihnen zugänglich gemacht wurden.
§ 2 Einbau
(1) Die vom Verkäufer gelieferte Ware darf nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden.
§ 3 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Der Käufer hat die beanstandete Ware mit einer Kopie des Lieferscheins und einer genauen Fehlerbeschreibung auf Kosten des Käufer zurückzusenden.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(6) Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(7) Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von unserer Gutschrift abgezogen.
(8) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.
(9) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
(10) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 4 Öffentlicher Straßenverkehr
Der Käufer hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung der Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Montage und Betrieb erfolgen auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Käufers haftet der Verkäufer nicht. Aus zulassungsrechtlichen Gründen können keine Teile zurückgenommen werden.
§ 5 Rücknahme von Teilen
Elektrische Teile, Injektoren und Mischer werden nicht zurückgenommen und der Betrag wird nicht erstattet. Bitte vorher genaue Absprachen halten, ob das Teil passt und das Richtige ist.
§ 6 Preise und Vorkasse
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Lager zuzüglich Verpackung, Versandkosten, Frachtkosten, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Werden auf Wunsch des Käufers Teillieferungen bewirkt, hat der Käufer die anfallenden Mehrkosten zu übernehmen. Das Gleiche gilt für (Transport-)Versicherungen auf Wunsch des Käufers.
(2) Lieferbedingungen: Wir liefern nur per VORKASSE!
§ 7 Gerichtsstand
(1) Für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis zu Gasvehikel und etwaigen Rückabwicklungsansprüchen aus solchen ist Gerichtsstand Dannenberg.